Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der/die Verstorbene  zu einem Krematorium überführt und dort eingeäschert. Anschließend ist eine Beisetzung der Urne oder auch die Verstreuung der Asche möglich.
Zur Beisetzung der Urne werden auf den unterschiedlichen Friedhöfen verschiedene Grabarten angeboten:
  • Das Urnenreihengrab befindet sich auf einem bestimmten Teil des Friedhofes und kann nicht ausgesucht werden. Es wird auf diesem Feld der Reihe nach beerdigt. Die Ruhefrist beträgt 25-30 Jahre. Es sind keine weiteren Bestattungen in diesem Grab möglich. Bei dieser Grabart erlischt das Nutzungsrecht nach der Ruhefrist und kann nicht verlängert werden. Auch hier ist eine individuelle Gestaltung, im Rahmen der Friedhofsordnung möglich. Das Grab kann mit einer Steinplatte abgedeckt werden.
  • Die Urnenwahlgrabstätte gibt dem Erwerber die Möglichkeit, Lage und Anzahl der Grabstätten auszusuchen (Einzelwahlgrabstätte, Doppelwahlgrabstätte…). Die Ruhefrist beträgt in der Regel 25-30 Jahre. Das Nutzungsrecht kann immer wieder verlängert werden. Das Grab kann individuell, im Rahmen der Friedhofssatzung, gestaltet werden. Das Grab kann allerdings auch mit einer Steinplatte abgedeckt werden, so dass keine Pflege mehr nötig ist.
  • Das Urnenrasenreihengrab mit Platte ist auf einem bestimmten Teil des Friedhofes (eine Rasenfläche), wo der Reihe nach beerdigt wird. Man kann es nicht aussuchen, die Ruhefrist beträgt in der Regel 25-30 Jahre. Bei dieser Grabart bedarf es keinerlei Grabpflege und Gestaltung. Die Urne ist unter einer Rasenfläche, wobei auf der Beisetzungsstelle eine Grabtafel mit Namen, Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen eingelassen wird. Alle Grabtafeln sind gleichartig. Der Friedhof besorgt diese und ist auch für die meist 30-jährige Pflege verantwortlich. Auch hier kann nur eine Urne beigesetzt werden, ein Nachkauf ist nicht möglich
  • Das anonyme Urnengrab ist nur auf bestimmten Friedhöfen vorgesehen (z. B. auf dem Städtischen Hauptfriedhof, Viersener Straße, Mönchengladbach). Dort wird die Urne, ohne Begleitung der Angehörigen, beigesetzt. Eine Namenstafel gibt es nicht. Die Angehörigen wissen nur, auf welchem Feld die Urne beigesetzt ist, aber nicht den genauen Platz. Diese Beisetzungsart verlangt eine vorherige schriftliche Willensbekundung des/der Verstorbenen.
  • Das Kolumbarium, eine Wand mit Nischen, verschlossen durch eine Wandtafel, auf der der Name des Verstorbenen steht. Der Evangelische Friedhof Odenkirchen bietet dies an. Hier handelt es sich jeweils um Nischen, die für zwei Urnen gedacht sind. Die Lage der Nische kann ausgesucht werden. Die Ruhefrist beträgt 25-30 Jahre. Pflege ist nicht erforderlich. Ein Nachkauf ist möglich.
  • Inzwischen sind auch einige Kirchen zu einer Grabeskirche umfunktioniert worden, so dass dort eine Art Kolumbarium entstanden ist. Es besteht die Möglichkeit Beisetzungsnischen zu erwerben.
  • Bei einer Baumbestattung bzw. naturnahen Bestattung wird die Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt.
  • Einige Friedhöfe und Krematorien bieten die Ausstreuung der Asche an.


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