Im Todesfall
Stirbt ein Angehöriger zuhause:
Benachrichtigen Sie den Hausarzt. Er muss den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Sollte der Hausarzt nicht zu erreichen sein, rufen Sie den ärztlichen Notdienst an. Es kommt dann der Dienst habende Arzt, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt.
Rufen Sie uns unter Tel.-Nr. 02166 / 60 14 09 oder 02164 / 34 33 an, wir besprechen dann alles Weitere mit Ihnen.
Stirbt ein Angehöriger im Krankenhaus oder Pflegeheim:
Bei Eintreten des Todes im Krankenhaus oder Pflegeheim, leitet die dortige Verwaltung das Notwendige in die Wege. Jedoch sollten Sie Heim oder Krankenhaus über eventuelle Vorsorgeregelungen informieren.
Wichtige Papiere, die Sie benötigen
- Das Stammbuch oder die Heiratsurkunde des Verstorbenen
- Ist der Ehepartner schon verstorben, die Sterbeurkunde
- Bei einer Scheidung brauchen wir das Scheidungsurteil
- Bei ledigen die Geburtsurkunde
- Personalausweis, Krankenkassenkarte, Rentenbescheid/e
- Eventuell gibt es auch Einzahlungsbelege von einer Notgemeinschaft oder Versicherungspolicen
- Einen evtl. Bestattungsvorsorgevertrag oder handschriftliche Verfügungen des Verstorbenen.
Wir sind Tag- und Nacht für Sie unter Telefon 02166 / 60 14 09 und 02164 / 34 33 erreichbar.
Bestattungen Reinders, Burgfreiheit 120, 41199 Mönchengladbach-Odenkirchen u. Holzer Straße 11 in 41363 Hochneukirch.
Wir beraten, betreuen und begleiten Sie im Trauerfall.
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