Bestattungsarten
Es gibt die Erdbestattung und die Feuerbestattung
Die Form der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet der Ehegatte bzw. Sohn oder Tochter des /der Verstorbenen (Verwandte 1. Grades) über die Art der Bestattung.
Lebensgefährten haben laut Gesetz kein Recht über die Bestattung des verstorbenen Lebenspartners zu entscheiden. Daher ist eine schriftliche Willenserklärung zu Lebzeiten empfehlenswert.
In Form von Vorsorgeverträgen kann man seinen Willen eindeutig zum Ausdruck bringen, so dass es im Falle des Todes nicht zu Unstimmigkeiten in der Familie kommt.
Eine Erdbestattung (Sargbestattung)
ist ausschließlich auf einem Friedhof möglich.
Eine Feuerbestattung (Urnenbestattung oder Ausstreuung der Asche)
hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Urnenbeisetzung oder Ausstreuung der Asche auf einem Friedhof, als auch besondere Formen außerhalb eines Friedhofes.
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